dsgvo.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Ist der Schweizer Unternehmer davon betroffen? . . .

fakt.

Grundsätzlich ‹ja!›

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit vereinheitlicht werden. Die DSGVO betrifft den Umgang mit Personendaten wie; Beschaffung, Speicherung, Löschung, Anonymisierung und Verarbeitung bis hin zur Weitergabe der Daten.

Ein Schweizer Unternehmen unterliegt der DSGVO wer eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU unterhält. Auch wer Waren oder Dienstleistungen über einen Onlineshop ins nahe Nachbarland vertreibt oder mit Daten von Personen hantiert, die in der EU leben ist davon betroffen.
Diese Unternehmen müssen die Pflichten grundsätzlich einhalten und die entsprechenden Massnahmen befolgen. Weitere Tipps findet man auf der Webseite www.edoeb.admin.ch.

Analytics Daten abrufen und auswerten – ab hier gilt die DSGVO auch für Schweizer Unternehmen!

Wer eine Website betreibt und diese mit Google Analytics oder einem anderen Analyse-Tool verknüpft hat und Leute aus der EU Zugriff auf eine Website in der Schweiz haben, sollte in seiner Datenschutzerklärung einiges beachten:

  • Mitteilung das Google Analytics eingesetzt wird und welche Daten zu welchem Zweck wie lange und von wem verarbeitet werden.
  • Setzen einer Erläuterung beim Aufruf der Webseite, die der Besucher akzeptieren muss wenn er sich weiterhin auf der Webseite aufhält.
  • Ein Opt-out-Cookie sollte dem Besucher die Möglichkeit geben, sich von Google-Analytics auszuschliessen.
  • Damit kein personenbezogener Datenaustausch stattfinden kann, muss man die IP-Adressen anonymisieren.

Fazit

Je offener und transparenter die Datenschutzerklärung und die Verwendung von personenbezogenen Daten mitgeteilt wird, umso eher werden die Anforderungen der EU-Verordnung erfüllt. Das hier in Kurzform beschriebene Thema DSGVO ist natürlich noch viel weitläufiger. Bitte beachte, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung darstellt. Für eine individuelle Abklärung der Massnahmen in deinem Unternehmen, empfehle ich einen Rechtsberater aufzusuchen.

Für weitere Fragen zur DSGVO in der Schweiz stehe ich gerne zur Verfügung.
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